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Bauen mit Unterstützung des Staates

15.06.2011

Häuser mit geringem Energieverbrauch und Nutzung von erneuerbaren Energien sind besonders förderungswürdig.Viele Bauherren sind durchaus bereit, ihr Haus ökologisch zu gestalten. Und sie bauen dabei gern auf die Unterstützung des Staates. Allerdings hat der Gesetzgeber immer wieder für Verunsicherung gesorgt. Zum einen,weil die Fördermittel manchmal schon zur Jahresmitte erschöpft waren; zum andern, weil die Förderbedingungen immer wieder geändert wurden, sodass es schwer war, auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Die Förderpolitik der öffentlichen Hand hat zwei Schwerpunkte:
Sie bezweckt zum einen eine Senkung des Energieverbrauches in Gebäuden und sie bevorzugt zum andern Modernisierer, die bereits stehende Häuser energieeffizient sanieren. Das ist kein Zufall, denn im Gebäudebestand schlummern riesige Energieeinsparpotenziale.

Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber die Anforderungen an Neubauten immer wieder verschärft, zuletzt mit der Energieeinsparverordnung von 2009 (EnEV 2009). Diese schreibt vor, wie viel Energie ein Haus maximal verbrauchen darf und sie verpflichtet – in Verbindung mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) – alle Bauherren dazu, einen Teil der Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu bestreiten, z.B. Solarenergie, Biomasse etc. Wer dies nicht stemmen kann, muss Ersatzmaßnahmen vornehmen, z.B. das Gebäude 15 Prozent besser dämmen als in der EnEV festgelegt.

BAFA: Kein Geld mehr für neue Häuser
Was eh schon gesetzlich vorgeschrieben ist, muss nicht mehr subventioniert werden, dachte sich der Gesetzgeber und fuhr das Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechend zurück: Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen werden in Neubauten nicht mehr bezuschusst. Gefördert werden diese Techniken nur noch in Gebäuden, „für die bereits vor dem 01.01.2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 01.01.2009 über ein Heizungssys-tem verfügten.“ Auch die üppigere Ausstattung des Programms im März hat daran nichts geändert.

Dennoch gibt es auch für Bauherren, die erst jetzt ein Haus errichten, noch Möglichkeiten, staatliche Geldquellen anzuzapfen. Die Fördermittel stammen von der KfW-Bank, vor allem in Form von Krediten mit subventionierten Zinsen und zum Teil auch Zuschüssen. Die entsprechenden Programme sind aber an hohe energetische Standards geknüpft.

KfW-Programm 153: „Energieeffizient bauen“
Der Kredithöchstbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden Häuser, die 30, 45 oder 60 Prozent weniger Energie verbrauchen als von der EnEV 2009 vorgeschrieben. Diese Häuser heißen dann KfW-Effizienzhaus 70 (aus 100 minus 30 Prozent) bzw. 55 sowie 40. Passivhäuser werden wie KfW-Effizienzhäuser 55 gefördert. Der Zinssatz ist für alle drei Energiestufen gleich. Wer aber ein 55er- oder Passivhaus baut, erhält einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent der Kreditsumme, maximal also 2500 Euro, bei einem 40er-Haus gibt es zehn Prozent Nachlass auf die Schulden, maximal somit 5.000 Euro.

KfW-Programm 270: „Erneuerbare Energien Standard“
Für private Bauherren gibt es – angesichts des Kredithöchstbetrags von zehn Millionen Euro – keine Deckelung. Gefördert werden Anlagen zur Stromerzeugung und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, z.B. aus Sonne, Biomasse, Wasser, Wind oder Erdwärme. Auch Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) sind förderfähig. Bauherren erhalten zudem für die regenerative Stromerzeugung eine Einspeisevergütung. Achtung: Solarthermische Anlagen zur Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern werden in diesem Programm nicht gefördert!

KfW-Programm 272: „Tiefengeothermie“
Dieses Programm ist eher exotisch für Häuslebauer, da hier nur Wärmepumpen gefördert werden, die ihre Energie aus mindestens 400 Metern Tiefe beziehen.

KfW-Programm 124: „Wohneigentumsprogramm“
Das ist sozusagen das Basisprogramm, das alle Bauherren ohne Altersbeschränkung in Anspruch nehmen können. Gefördert wird der Kauf bzw. Bau eines Hauses mit einem Darlehen, das nicht so güns-tig verzinst wird die Ökoprogramme der KfW. Da diese jedoch vom Umfang her begrenzt sind, bietet sich das Wohneigentumsprogramm als Ergänzung an. Damit lassen sich bis zu 30 Prozent der Gesamtkos-ten (Grundstück, Baukosten und Baunebenkosten) bestreiten, maximal 100000 Euro. Nicht gefördert werden vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.

Neben den genannten KfW-Programmen sollten sich Bauherren auch nach Krediten und Zuschüssen erkundigen, die Länder, Kommunen und Energieversorger eventuell bereit halten. Von allzu langer Dauer werden die aktuellen Förderbestimmungen nicht sein. Bereits für 2012 ist die nächste Stufe der EnEV geplant. Damit soll der Energieverbrauch von neuen Häusern noch einmal um 30 Prozent gesenkt werden. Entsprechend werden dann auch die Förderprogramme wieder abgeändert werden.

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