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Fallstricke im Bauvertrag

20.04.2011

Im Bauvertrag lohnt der Blick aufs Kleingedruckte: Rund 90 Prozent der Verträge waren in einer aktuellen Studie lückenhaft. (Foto: djd/Bauherren-Schutzbund)Wer einen Bauvertrag zur Errichtung seines künftigen Eigenheims abschließt, geht davon aus, dass genau drinsteht, was er für sein Geld bekommt. Doch darauf kann man sich keineswegs blind verlassen - eher im Gegenteil:

90 Prozent der Bauverträge sind unvollständig oder sogar erheblich unvollständig, fand eine Analyse des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. (IFB) heraus. Für den juristischen Laien können sich im Kleingedruckten der Verträge vielfältige Fallstricke verbergen, durch die man im Laufe des Bauprojekts oder danach erheblichen finanziellen Schaden erleiden kann.

Beschreibung des Vertragsgegenstands oft nur fragmentarisch
In vielen Verträgen ist der eigentliche Vertragsgegenstand nicht ordnungsgemäß beschrieben. Damit hat der Verbraucher keine Gewähr dafür, was genau er eigentlich für sein Geld erwarten kann - dem Streit über die Ausführung des Bauwerks öffnen bruchstückhafte und unzureichende Baubeschreibungen Tür und Tor. Sind die Angaben nicht differenziert und detailliert, kann sich der Bauunternehmer immer auf das niedrigste mögliche Niveau bei der Bauausführung beschränken, und der Bauherr zahlt drauf, wenn er auf höherer Qualität besteht.

Erhebliche Lücken hat die Analyse auch bei den Regelungen zum Baugrundstück und zur Baugrundbeschaffenheit verzeichnet. Und nur in vier von 100 Fällen spielte das Thema Verkehrssicherheit auf der Baustelle überhaupt eine Rolle. Das kann böse Folgen haben, falls auf der Baustelle einmal etwas passiert.

Zahlungspläne waren in vielen der untersuchten Fälle so gestaltet, dass der Verbraucher faktisch in finanzielle Vorleistung geht. Oft sieht er sich dabei auch mit inakzeptablen Zahlungsfristen konfrontiert.

Wenn die Leistungen des Bauunternehmers im Bauvertrag nicht detailliert definiert sind, können Wunsch und Wirklichkeit des Bauherren schnell auseinanderklaffen. (Foto: djd/Bauherren-Schutzbund)Vertrag von Rechtsanwälten prüfen lassen
Rund ein Viertel der Vertragswerke enthielt Versuche, gesetzliche Mängelrechte einzuschränken sowie Gewährleistungsfristen und -pflichten zu verkürzen oder ganz auszuschließen. Auch Sicherheitsleistungen des Bauunternehmens zur Absicherung der Baufertigstellung sowie zur Abdeckung möglicher Mängelbeseitigungsansprüche fanden sich nicht einmal in jedem vierten Vertrag. Die Verbraucherschutzorganisation BSB, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert die Schaffung eines eigenständigen Bauvertragsrechts, die den aufgedeckten Defiziten entgegenwirkt und allgemeingültige, verbraucherfreundliche Vorgaben macht. Wer nicht auf den Gesetzgeber warten will, holt sich am besten Rat und Hilfe bei unabhängigen Beratern. Unter www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen zum Thema sowie Adressen von unabhängigen Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten des BSB.

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