Fertighaus-Vertrag
Der Weg zum Glück
Drum prüfe, wer sich ewig bindet", heißt es beim Heiraten. Weil auch der Hausbau oft eine Entscheidung fürs Leben ist, muss der Vertrag dazu vorher genau unter die Lupe genommen werden.
Denn beim komplexen Projekt Hausbau sind so viele Details zu klären, dass man sie zwangsläufig Punkt für Punkt niederschreiben muss. Per Handschlag geht hier nichts.
Werkvertrag
Streng genommen wird zum Zweck des Hausbaus kein Kaufvertrag abgeschlossen, sondern ein so genannter Werkvertrag. Rechtsgültig wird dieses Schriftstück erst dann, wenn es von der Geschäftsleitung der Hausbaufirma schriftlich bestätigt wurde. Die Unterschrift eines Verkaufsberaters der Firma allein reicht also nicht aus!
Den meisten Fertighausverträgen liegt die Verdingungsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, zugrunde. Darauf muss der Bauherr ausdrücklich hingewiesen werden, und er hat von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung der VOB gilt automatisch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Vertragsgrundlage. BGB-Verträge sind naturgemäß etwas allgemeiner formuliert als Verträge nach der VOB.
Manchem so genannten Vertrag kann man bereits von weitem ansehen, dass er das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht. Wer beispielsweise eine lieblos kopierte Textseite vorgelegt bekommt, auf der in dürren Worten das ganze Vertragswerk stehen soll, lässt am besten gleich die Finger von dem "Zettel"; und auch von der Firma.
Vom Festpreis bis zum Rücktrittsrecht
Von namhaften Fertigbauunternehmen kann der Interessent bereits im Vorfeld einen Mustervertrag anfordern, um ihn zu Hause in aller Ruhe zu studieren. Bei Bedarf sollte man beim Anbieter nachhaken oder sich gegebenenfalls sogar Rat bei einem sachkundigen Rechtsanwalt oder Bauexperten einholen. Schließlich kann jeder Vertrag prinzipiell geändert beziehungsweise in einzelnen Punkten nachgebessert werden.
Ein seriöser Vertrag beschreibt ausführlich den Gegenstand und die Modalitäten des Geschäfts. Dazu gehören die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie klare Angaben über die Kosten, inklusive Festpreisgarantie und Zahlungsplan. Auch das Thema Rücktrittsrecht vom Vertrag und die damit verknüpften Bedingungen sowie ein Zeitplan mit verbindlichem Fertigstellungstermin sollten schriftlich fixiert sein.


